Schriftliche Frage 6/96 - Juni 2020

BLM-Demo am 06.06.2020 und die Nichtbeachtung der Abstandsregeln

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass am 06.06.2020 mehrere Tausend Menschen in Berlin sowie in anderen deutschen Großstädten dicht gedrängt, häufig ohne Einhaltung der Abstandsregeln zur Bekämpfung der COVID-Pandemie oder ohne Mundschutz, unter dem Motto "Black Lives Matter" demonstriert haben (www.rbb24.de/politik/<wbr />beitrag/2020/06/reaktionen-sil<wbr />ent-protest-infektionsschutz-<wbr />masken-kalayci-spahn.html) vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie noch erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens für die Bürger bestehen, wie zum Beispiel Kontaktbeschränkungen bis zum 29. Juni, das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August (www.bundesregierung.d<wbr />e/breg-de/themen/coronavirus/c<wbr />orona-massnahmen-
1734724) oder aber auch die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes an bestimmten Orten?

Konsequenzen des sogenannten Sturms auf den Reichstag

Drs. 20/6826

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Einzelheiten zu Verurteilungen nach ausgewählten Delikten aus dem 16. und 17. Abschnitt des Strafgesetzbuches in den Jahren von 2000 bis 2021...

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Anzahl und Kosten eingeflogener Asylbewerber – Stand: 31. Dezember 2022

Drs. 20/6812

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Straftaten an Thüringer Bahnhöfen und Flughäfen in dem Jahr 2022

Drs. 20/6809

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Drs. 20/6308

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Entwicklung von Gruppenvergewaltigungen

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Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Stand: 31. Dezember 2022

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Geplante und sich bereits in der Ausführungsphase befindliche Bauprojekte

Drucksache 20/6308

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Drs. 20/6302

Kinder als Täter

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Illegale Einreisen nach Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2022

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