Schriftliche Frage 6/96 - Juni 2020

BLM-Demo am 06.06.2020 und die Nichtbeachtung der Abstandsregeln

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass am 06.06.2020 mehrere Tausend Menschen in Berlin sowie in anderen deutschen Großstädten dicht gedrängt, häufig ohne Einhaltung der Abstandsregeln zur Bekämpfung der COVID-Pandemie oder ohne Mundschutz, unter dem Motto "Black Lives Matter" demonstriert haben (www.rbb24.de/politik/<wbr />beitrag/2020/06/reaktionen-sil<wbr />ent-protest-infektionsschutz-<wbr />masken-kalayci-spahn.html) vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie noch erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens für die Bürger bestehen, wie zum Beispiel Kontaktbeschränkungen bis zum 29. Juni, das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August (www.bundesregierung.d<wbr />e/breg-de/themen/coronavirus/c<wbr />orona-massnahmen-
1734724) oder aber auch die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes an bestimmten Orten?

Sprengung von Geldautomaten in den Jahren von 2005 bis 2020

Drs. 20/613

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„Konsum fremdsprachiger audiovisueller Inhalte in Deutschland"

(BT-Drs. 20/581)

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Einsatz der Bundespolizei in den Bundesländern

Drucksache: 20/562

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Sponsoringbericht der Bundesregierung

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Mögliche Ansiedlung des Deutschen Zentrums Mobilität der Zukunft in Gera – Aktuelle Entwicklungen

Drucksache: 20/560

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Schuldenerlasse der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Staaten und Privatrechtssubjekten seit dem Jahr 2000 – Stand: 31. Dezember 2021

Drucksache:...

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Aktivitäten politischer Stiftungen in Thüringen mit Stand Januar 2022

Drs. 20/450

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Von den obersten Bundesbehörden und denen nachgeordneten Behörden in Auftrag gegebene Studien und Gutachten – Stand: 30. September 2021

Drs. 20/314

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Baubeginn der Ortsumfahrung Großebersdorf

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Auswirkungen einer Impfpflicht im Gesundheitssektor

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