Schriftliche Frage 6/96 - Juni 2020

BLM-Demo am 06.06.2020 und die Nichtbeachtung der Abstandsregeln

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass am 06.06.2020 mehrere Tausend Menschen in Berlin sowie in anderen deutschen Großstädten dicht gedrängt, häufig ohne Einhaltung der Abstandsregeln zur Bekämpfung der COVID-Pandemie oder ohne Mundschutz, unter dem Motto "Black Lives Matter" demonstriert haben (www.rbb24.de/politik/<wbr />beitrag/2020/06/reaktionen-sil<wbr />ent-protest-infektionsschutz-<wbr />masken-kalayci-spahn.html) vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie noch erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens für die Bürger bestehen, wie zum Beispiel Kontaktbeschränkungen bis zum 29. Juni, das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August (www.bundesregierung.d<wbr />e/breg-de/themen/coronavirus/c<wbr />orona-massnahmen-
1734724) oder aber auch die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes an bestimmten Orten?

"Detailfragen zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2020"

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„Geförderte Projekte des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ in Thüringen“

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Widersprüchliche Angaben zur Anzahl islamistischer Gefährder in Deutschland

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"Illegale Einreisen nach Deutschland in dem Zeitraum von 2009 bis 2021"

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"Schwarzrotgold - Das Magazin der Bundesregierung (Nachfrage auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/31689)"

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Von Deutschland gezahlte Entwicklungshilfe an China und Indien im Zeitraum von 2008 bis 2021

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"Straftaten an Thüringer Bahnhöfen und Flughäfen in dem Jahr 2020"

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"Täter-Opfer-Beziehungen bei Straftaten im Jahr 2020"

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"Besuch des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung"

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„Opferentschädigung für die Hinterbliebenen des Terroranschlags von Würzburg“

BT-Drs. 19/31664

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