Schriftliche Frage 6/96 - Juni 2020

BLM-Demo am 06.06.2020 und die Nichtbeachtung der Abstandsregeln

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass am 06.06.2020 mehrere Tausend Menschen in Berlin sowie in anderen deutschen Großstädten dicht gedrängt, häufig ohne Einhaltung der Abstandsregeln zur Bekämpfung der COVID-Pandemie oder ohne Mundschutz, unter dem Motto "Black Lives Matter" demonstriert haben (www.rbb24.de/politik/<wbr />beitrag/2020/06/reaktionen-sil<wbr />ent-protest-infektionsschutz-<wbr />masken-kalayci-spahn.html) vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie noch erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens für die Bürger bestehen, wie zum Beispiel Kontaktbeschränkungen bis zum 29. Juni, das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August (www.bundesregierung.d<wbr />e/breg-de/themen/coronavirus/c<wbr />orona-massnahmen-
1734724) oder aber auch die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes an bestimmten Orten?

Von den obersten Bundesbehörden und denen nachgeordneten Behörden in Auftrag gegebene Studien und Gutachten – Stand: 30. September 2021

Drs. 20/314

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Baubeginn der Ortsumfahrung Großebersdorf

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Auswirkungen einer Impfpflicht im Gesundheitssektor

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Infektionsrisiko bei Spaziergängen

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Asylanträge von Personen, die nach Ramstein verbracht wurden

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Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung der deutschen Sprache in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021

Drs. 20/168

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Extremistische Bestrebungen bei der Bundeswehr – Entfernung von Soldaten – Stand: 30. September 2021

Drs. 20/230

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Finanzierung von Religionsgemeinschaften, Stand: 30. September 2021

20/297

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Kirchenasyl in Deutschland, Stand: 30. September 2021

Drs. 20/305

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Politisch motivierte Gewalttaten in Deutschland, Stand: 30. September 2021

Drs. 20/302

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