Schriftliche Frage 6/96 - Juni 2020

BLM-Demo am 06.06.2020 und die Nichtbeachtung der Abstandsregeln

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass am 06.06.2020 mehrere Tausend Menschen in Berlin sowie in anderen deutschen Großstädten dicht gedrängt, häufig ohne Einhaltung der Abstandsregeln zur Bekämpfung der COVID-Pandemie oder ohne Mundschutz, unter dem Motto "Black Lives Matter" demonstriert haben (www.rbb24.de/politik/<wbr />beitrag/2020/06/reaktionen-sil<wbr />ent-protest-infektionsschutz-<wbr />masken-kalayci-spahn.html) vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie noch erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens für die Bürger bestehen, wie zum Beispiel Kontaktbeschränkungen bis zum 29. Juni, das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August (www.bundesregierung.d<wbr />e/breg-de/themen/coronavirus/c<wbr />orona-massnahmen-
1734724) oder aber auch die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes an bestimmten Orten?

Kosten des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht (AfD gegen Innenminister Seehofer)

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Kosten von Rückholaktionen innerhalb der EU

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Widerspruch Asylanträge und Einreisen nach Deutschland

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Finanzierung der Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein

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5.106 Asylanträge im April 2020

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Zurückweisung von Zuwanderern aus sicheren Drittstaaten an deutschen Außengrenzen

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Maßnahmen zur Bekämpfung des Linksextremismus

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Zeitpunkt in dem die Corona-Reproduktionsrate in Deutschland unter 1 abgesunken ist

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Verantwortlicher für die Pflege der sozialen Medien des BMJV

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