Schriftliche Frage 6/96 - Juni 2020

BLM-Demo am 06.06.2020 und die Nichtbeachtung der Abstandsregeln

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass am 06.06.2020 mehrere Tausend Menschen in Berlin sowie in anderen deutschen Großstädten dicht gedrängt, häufig ohne Einhaltung der Abstandsregeln zur Bekämpfung der COVID-Pandemie oder ohne Mundschutz, unter dem Motto "Black Lives Matter" demonstriert haben (www.rbb24.de/politik/<wbr />beitrag/2020/06/reaktionen-sil<wbr />ent-protest-infektionsschutz-<wbr />masken-kalayci-spahn.html) vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie noch erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens für die Bürger bestehen, wie zum Beispiel Kontaktbeschränkungen bis zum 29. Juni, das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August (www.bundesregierung.d<wbr />e/breg-de/themen/coronavirus/c<wbr />orona-massnahmen-
1734724) oder aber auch die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes an bestimmten Orten?

Kenntnis der Bundesregierung über gesunkene Reproduktionszahl

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Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlagen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie

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Neutralitätsverletzung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts äußert Bedenken hinsichtlich der Corona-Maßnahmen

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Nach Deutschland seit 2010 eingereiste minderjährige unbegleitete Flüchtlinge und der dazugehörige Familiennachzug

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Ans Ausland verschenkte medizinische Schutzausrüstung

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Finanzhilfen deutscher politischer Stiftungen an ausländische Nichtregierungsorganisationen

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Untersuchung von Asylantragsstellern auf COVID-19

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Stellen im Kampf gegen Extremismus

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Spricht Merkel als Bundeskanzlerin oder CDU-Mitglied?

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