Schriftliche Frage 6/96 - Juni 2020

BLM-Demo am 06.06.2020 und die Nichtbeachtung der Abstandsregeln

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass am 06.06.2020 mehrere Tausend Menschen in Berlin sowie in anderen deutschen Großstädten dicht gedrängt, häufig ohne Einhaltung der Abstandsregeln zur Bekämpfung der COVID-Pandemie oder ohne Mundschutz, unter dem Motto "Black Lives Matter" demonstriert haben (www.rbb24.de/politik/<wbr />beitrag/2020/06/reaktionen-sil<wbr />ent-protest-infektionsschutz-<wbr />masken-kalayci-spahn.html) vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie noch erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens für die Bürger bestehen, wie zum Beispiel Kontaktbeschränkungen bis zum 29. Juni, das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August (www.bundesregierung.d<wbr />e/breg-de/themen/coronavirus/c<wbr />orona-massnahmen-
1734724) oder aber auch die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes an bestimmten Orten?

Unerlaubte Einreisen nach Deutschland

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Zusätzliche Steuereinnahmen durch Bonpflicht

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Verleihung deutscher Staatsbürgerschaften

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Ausstellung von Reiseausweisen für Flüchtlinge

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Familiennachzügler seit 2015

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Kosten der Rückholaktion IS-Anhängerinnen

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Finanzielle Unterstützungen für Afghanistan in dem Zeitraum von 2001 bis 2021

BT-Drs. 19/32667

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Anzahl der Personen, denen zum Stichtag 26.09.2021 das aktive Wahlrecht strafgerichtlich aberkannt wurde

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Anzahl der als "Ortskraft" eingestuften Personen in Afghanistan

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Anzahl der Geimpften unter den Asylsuchenden in Deutschland zum 31.08.2021

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