Schriftliche Frage 6/96 - Juni 2020

BLM-Demo am 06.06.2020 und die Nichtbeachtung der Abstandsregeln

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass am 06.06.2020 mehrere Tausend Menschen in Berlin sowie in anderen deutschen Großstädten dicht gedrängt, häufig ohne Einhaltung der Abstandsregeln zur Bekämpfung der COVID-Pandemie oder ohne Mundschutz, unter dem Motto "Black Lives Matter" demonstriert haben (www.rbb24.de/politik/<wbr />beitrag/2020/06/reaktionen-sil<wbr />ent-protest-infektionsschutz-<wbr />masken-kalayci-spahn.html) vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie noch erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens für die Bürger bestehen, wie zum Beispiel Kontaktbeschränkungen bis zum 29. Juni, das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August (www.bundesregierung.d<wbr />e/breg-de/themen/coronavirus/c<wbr />orona-massnahmen-
1734724) oder aber auch die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes an bestimmten Orten?

Verfeinerte Erfassung linksextremer Veranstaltungen mit überregionaler Mobilisierung

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Die Haltung der Bundesregierung zu Meinungsäußerungen Barleys

 

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Waldrodungen für Errichtung Höchstpannungsleitungen

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Verringerung der Überflüge Thüringens durch Transportmaschinen in Auftrag der Bundeswehr

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Bundeszuschuss für den Tag der Deutschen Einheit

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Unkenntnis der Bundesregierung hinsichtlich Altersfeststellung von Asylbewerbern

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Todesopfer im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien

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Gemeinnützigkeit von Organisationen der Seenotrettung in Deutschland

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Tote und Verletzte im Jahr 2018 durch politisch und religiös motivierte Gewalttaten

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Unerlaubte Einreisen mit anschließender Asylantragstellung 2015 bis 2018

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