Schriftliche Frage 7/067 - Juli 2019

Rechtlich ungeklärte Aufnahme sog. Bootsflüchtlinge der Sea-Watch III durch die Bundesregierung

Hat die Bundesregierung im Vorfeld ihrer angekündigten Aufnahme der an Bord der am 29. Juni 2019 illegal angelandeten Sea-Watch III befindlichen sogenannten Bootsflüchtlinge geprüft, ob die Voraussetzungen des Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EU) 604/2013 zur Aufnahme dieser Migranten vorliegen, und in wie vielen der seit Juli 2018 insgesamt 185 Fälle der auf Malta bzw. in Italien ausgeschifften Personen  lagen diese Voraussetzungen vor?

Wiedereinstellung eines ARD-Journalists

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Bundesmittel für Kampfmittelräumung in Thüringen – Stand: 30. September 2022

Drs. 20/4168

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Weigerung des Heimatlandes zur Aufnahmen von Abgeschobenen

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Erlass von Haftbefehlen für "Reichsbürger" und Anordnung von Haftbefehlen bei "Reichsbürgern"

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Mögliche Absenkung der Strafmündigkeit

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Verkürzung Ersatzfreiheitsstrafe

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Fotografen in Bundesministerien

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Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Thüringen mit Stand 30. September 2022

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Einzelheiten zu Verurteilungen nach ausgewählten Delikten aus dem 16. und 17. Abschnitt des Strafgesetzbuches in den Jahren von 2000 bis 2021

Drs....

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Leerstand von bundeseigenen Immobilien

Drs. 20/4298

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