Schriftliche Frage 7/067 - Juli 2019

Rechtlich ungeklärte Aufnahme sog. Bootsflüchtlinge der Sea-Watch III durch die Bundesregierung

Hat die Bundesregierung im Vorfeld ihrer angekündigten Aufnahme der an Bord der am 29. Juni 2019 illegal angelandeten Sea-Watch III befindlichen sogenannten Bootsflüchtlinge geprüft, ob die Voraussetzungen des Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EU) 604/2013 zur Aufnahme dieser Migranten vorliegen, und in wie vielen der seit Juli 2018 insgesamt 185 Fälle der auf Malta bzw. in Italien ausgeschifften Personen  lagen diese Voraussetzungen vor?

Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner u. a. und der Fraktion der AfD

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BT-Drucksache: 19/26468

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