Schriftliche Frage 7/067 - Juli 2019

Rechtlich ungeklärte Aufnahme sog. Bootsflüchtlinge der Sea-Watch III durch die Bundesregierung

Hat die Bundesregierung im Vorfeld ihrer angekündigten Aufnahme der an Bord der am 29. Juni 2019 illegal angelandeten Sea-Watch III befindlichen sogenannten Bootsflüchtlinge geprüft, ob die Voraussetzungen des Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EU) 604/2013 zur Aufnahme dieser Migranten vorliegen, und in wie vielen der seit Juli 2018 insgesamt 185 Fälle der auf Malta bzw. in Italien ausgeschifften Personen  lagen diese Voraussetzungen vor?

Quotierungen für Repräsentationszwecke im Bundestag

Weiterlesen

Einschätzung der rechtlichen Vorschriften für Windkraftanlagen-TÜV

Weiterlesen

Treffen von Vertretern der Bundesregierung mit George Soros

Weiterlesen

Aussetzung der Einreiseverweigerung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG

Weiterlesen

Begründung der Bundesregierung für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes

Weiterlesen

Unkenntnis der Bundesregierung über landsmannschaftliche Besetzung der Bundesbehörden

Weiterlesen

Rechtsgrundlage für die Aufnahme von 60 der sog. Bootsflüchtlinge aus Malta

Weiterlesen

Asyl-Rücküberführungen nach Deutschland aufgrund von Einreiseverweigerung des Heimatlandes

Weiterlesen

Verteilung der 60 sog. Bootsflüchtlinge auf die Kommunen

Weiterlesen

Mögl. Bestrebungen wegen, aufgrund o. anlässlich des GCM Änderungen bestehender (rechtlicher) Regelungen im Asylregelwerk herbeizuführen

Weiterlesen