Schriftliche Frage 7/067 - Juli 2019

Rechtlich ungeklärte Aufnahme sog. Bootsflüchtlinge der Sea-Watch III durch die Bundesregierung

Hat die Bundesregierung im Vorfeld ihrer angekündigten Aufnahme der an Bord der am 29. Juni 2019 illegal angelandeten Sea-Watch III befindlichen sogenannten Bootsflüchtlinge geprüft, ob die Voraussetzungen des Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EU) 604/2013 zur Aufnahme dieser Migranten vorliegen, und in wie vielen der seit Juli 2018 insgesamt 185 Fälle der auf Malta bzw. in Italien ausgeschifften Personen  lagen diese Voraussetzungen vor?

Einreise von Asylbewerbern nach Deutschland ohne Querung sicherer Drittstaaten

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Herkunftsländer der nach Deutschland auf dem Flugweg überstellten Asylbewerber

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Entwicklung der Anzahl der Geburten von Deutschen und von Ausländern

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Rechtsgrundlage und Verfahren für die Teilnahme von Auslandsdeutschen an Wahlen in Deutschland

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Fehlende Kenntnis der Bundesregierung über Messerstechereien

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12. Dezember 2017

 

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1. Anzahl aller Personen, die in den Jahren 2010 bis 1. Q 2017 im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind

2. Rechtliche...

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Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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Kartellrechtliche Beurteilung der Bundesregierung hinsichtlich des Marktzugangs bei monopolistischen Internetunternehmen

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Ausgaben der Bundesregierung für Werbekampagnen in Druckerzeugnissen

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