Schriftliche Frage 7/172 Juli 2024

Zuarbeit der Bundesregierung zu Wanderwitz Verbotsantrag

Hat der CDU/CSU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz, der nach eigenen Angaben plant, einen Antrag auf Verbot der Alternative für Deutschland in den Deutschen Bundestag einzubringen, Informationen des Bundesamts für Verfassungsschutz oder durch Bundesmittel finanzierte Institutionen im Verantwortungsbereich der Bundesregierung ausschließlich im Zuge des Verfahrens am Oberverwaltungsgericht Münster erhalten, oder wurden ihm diese von der Bundesregierung auch auf anderem Wege übermittelt, und wenn ja, in welcher Art und Weise (vgl. jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/wanderwitz-afdverbotsantrag-verzoegert-sichweiter/)?

Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die Republik Moldau – Stand: 31. Juli 2026

Drs. 21/7912

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Nach dem Zweiten Weltkrieg als Kriegsbeute oder Reparationsleistung aus Deutschland verbrachte Sach- und Kulturgüter sowie Patente – Umfang, Verbleib...

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Zahlungen an die Columbia University aus dem Bundeshaushalt

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Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland im Lichte der Gemeinsamen Erklärung der deutschsprachigen Justizminister vom 15. September 2026

Drs. 21/8083

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Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland an den Haushalt der Europäischen Union

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Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig zum Einsatz von Bundeszwang und Bund-LänderStreitverfahren...

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Fehlende Belege für Säuberungsaussage durch Merz

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Zahlungen an die Columbia Universität

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Entwicklungshilfe seit dem Jahr 2000

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Nutzung der S-Bahn durch Friedrich Merz

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