Schriftliche Frage 7/172 Juli 2024

Zuarbeit der Bundesregierung zu Wanderwitz Verbotsantrag

Hat der CDU/CSU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz, der nach eigenen Angaben plant, einen Antrag auf Verbot der Alternative für Deutschland in den Deutschen Bundestag einzubringen, Informationen des Bundesamts für Verfassungsschutz oder durch Bundesmittel finanzierte Institutionen im Verantwortungsbereich der Bundesregierung ausschließlich im Zuge des Verfahrens am Oberverwaltungsgericht Münster erhalten, oder wurden ihm diese von der Bundesregierung auch auf anderem Wege übermittelt, und wenn ja, in welcher Art und Weise (vgl. jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/wanderwitz-afdverbotsantrag-verzoegert-sichweiter/)?

Linksextreme Gefährder

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Gesellschaftlicher Wunsch, Deutschland kriegstüchtig zu machen

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Straftaten an Thüringer Bahnhöfen und Flughäfen in dem Jahr 2023

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Einfluss des Bürgergeldes auf Arbeitslosigkeit

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Mikroplastikablagerungen durch Rotorblätter von Windrädern

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Einbürgerungen 2015 bis 2023

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„Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof seit dem Jahr 2013 – Stand: 31. Dezember 2023“

Drs. 20/10332

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Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs – Stand:...

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Maßnahmen gegen Diskriminierung von Senioren

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Kosten des Migrationszentrums Accra

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