Schriftliche Frage 7/172 Juli 2024

Zuarbeit der Bundesregierung zu Wanderwitz Verbotsantrag

Hat der CDU/CSU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz, der nach eigenen Angaben plant, einen Antrag auf Verbot der Alternative für Deutschland in den Deutschen Bundestag einzubringen, Informationen des Bundesamts für Verfassungsschutz oder durch Bundesmittel finanzierte Institutionen im Verantwortungsbereich der Bundesregierung ausschließlich im Zuge des Verfahrens am Oberverwaltungsgericht Münster erhalten, oder wurden ihm diese von der Bundesregierung auch auf anderem Wege übermittelt, und wenn ja, in welcher Art und Weise (vgl. jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/wanderwitz-afdverbotsantrag-verzoegert-sichweiter/)?

Einzelheiten zu Verurteilungen nach ausgewählten Delikten aus dem 16. und 17. Abschnitt des Strafgesetzbuches in den Jahren von 2000 bis 2021

Drs....

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Leerstand von bundeseigenen Immobilien

Drs. 20/4298

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Aktivitäten politischer Stiftungen in Thüringen mit Stand 30. September 2022

Drs. 20/4530

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Durch die Bundespolizei in Thüringen aufgegriffene, sich illegal in Deutschland aufhaltende Personen von Januar 2015 bis zum 30. September 2022

Drs....

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Sanierung des Spreeparks Berlin mit Bundesmitteln

Drs. 20/4288

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Sonderregelungen für Mitglieder Bundesregierung

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214 Tonnen CO2 für Teilnahme an Weltklimakonferenz

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Tourismusförderung in Thüringen durch den Bund – Stand: 30. September 2022

Drs. 20/4164

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Arbeitsbelastung der Bundesministerien

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Ausreise von Kriegsfreiwilligen aus Deutschland, Stand 30. September 2022

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