Schriftliche Frage 7/172 Juli 2024

Zuarbeit der Bundesregierung zu Wanderwitz Verbotsantrag

Hat der CDU/CSU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz, der nach eigenen Angaben plant, einen Antrag auf Verbot der Alternative für Deutschland in den Deutschen Bundestag einzubringen, Informationen des Bundesamts für Verfassungsschutz oder durch Bundesmittel finanzierte Institutionen im Verantwortungsbereich der Bundesregierung ausschließlich im Zuge des Verfahrens am Oberverwaltungsgericht Münster erhalten, oder wurden ihm diese von der Bundesregierung auch auf anderem Wege übermittelt, und wenn ja, in welcher Art und Weise (vgl. jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/wanderwitz-afdverbotsantrag-verzoegert-sichweiter/)?

Dienstunfähigkeit bei der Bundeswehr aufgrund der Coronaimpfung

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Trinkwassernotbrunnen in Thüringen – Stand: 31. Dezember 2022

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Mögliche Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung und Bundesbeamten an Karnevalsveranstaltungen im Jahr 2023

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äter-Opfer-Verhältnisse bei Straftaten von Deutschen und Nichtdeutschen in Abhängigkeit vom Geschlecht im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum...

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Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg

20/3370

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Aufnahme von Erdbebenopfern aus der Türkei und aus Syrien in Deutschland

Drs. 20/6129

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Zivile Seenotrettung durch Organisationen mit Sitz in Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2022

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Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine

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Verheimlicht die Bundesregierung uns Impfschäden bei der Bundeswehr?

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