Schriftliche Frage 7/172 Juli 2024

Zuarbeit der Bundesregierung zu Wanderwitz Verbotsantrag

Hat der CDU/CSU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz, der nach eigenen Angaben plant, einen Antrag auf Verbot der Alternative für Deutschland in den Deutschen Bundestag einzubringen, Informationen des Bundesamts für Verfassungsschutz oder durch Bundesmittel finanzierte Institutionen im Verantwortungsbereich der Bundesregierung ausschließlich im Zuge des Verfahrens am Oberverwaltungsgericht Münster erhalten, oder wurden ihm diese von der Bundesregierung auch auf anderem Wege übermittelt, und wenn ja, in welcher Art und Weise (vgl. jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/wanderwitz-afdverbotsantrag-verzoegert-sichweiter/)?

Eingaben ans Kanzleramt

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Verlust der dts. Staatsangehörigkeit nach § 28 StAG

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Gründe für Anstieg Clankriminalität

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Unkenntnis über Asylanträge durch Piraten etc.

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Zuarbeiten an das Bundesamt für Verfassungsschutz

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Nichtangabe der landsmannschaftlichen Besetzung der Bundesbehörden trotz Kenntnis der Bundesregierung

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Kenntnis der Bundesregierung über die landsmannschaftliche Besetzung der obersten Bundesbehörden

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Quotierungen für Repräsentationszwecke im Bundestag

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Einschätzung der rechtlichen Vorschriften für Windkraftanlagen-TÜV

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Treffen von Vertretern der Bundesregierung mit George Soros

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