Schriftliche Frage 8/281 - August 2020

Bundesjustizministerin Lambrecht hält die Corona-Abstandsregeln beim Besuch ihrer Amtskollegin Anna-Maja Henriksson in Helsinki nicht ein

Welche Gründe gibt es dafür, dass die Bundesjustizministerin Lambrecht bei ihrem Besuch in Helsinki am 18.8.2020, wo sie ihre Amtskollegin Anna-Maja Henriksson traf, den Bildern
zufolge weder auf Abstand achtete noch eine Mund-Nase-Bedeckung (vgl. https://twitter.com/BMJV_Bund/status/1295664312263020545?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5Eserp%7Ctwgr%5Etwe et trug, obwohl die Bundesregierung die Einhaltung beider Maßnahmen durch die Bevölkerung als sehr wichtig beurteilt und an die Bevölkerung appelliert, die Regeln zur Eindämmung der Pandemie einzuhalten (vgl. https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/corona-die-ereignisse-vom-24-bis-30-august,S7tiPKk)?

Unkenntnis der Bundesregierung über landsmannschaftliche Besetzung der Bundesbehörden

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Rechtsgrundlage für die Aufnahme von 60 der sog. Bootsflüchtlinge aus Malta

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Asyl-Rücküberführungen nach Deutschland aufgrund von Einreiseverweigerung des Heimatlandes

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Verteilung der 60 sog. Bootsflüchtlinge auf die Kommunen

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Mögl. Bestrebungen wegen, aufgrund o. anlässlich des GCM Änderungen bestehender (rechtlicher) Regelungen im Asylregelwerk herbeizuführen

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Pannen und Instandsetzungskosten der Maschinen des politisch-parlamentarischen Flugbetriebes

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Kosten für die Ausrichtung der vierten Deutschen Islamkonferenz

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Anzahl der Terroropfer bei Anschlägen im Verantwortungsbereich des Generalbundesanwaltes

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Anzahl der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Umfragen 2005 bis 2017

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Unzureichende und verspätete Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung beim Migrationspakt

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