Schriftliche Frage 8/410 - August 2022

Rechtsauffassung zur Maskenpflicht in Regierungsfliegern

„Woraus resultiert die Rechtsauffassung der Bundesregierung, dass auf den Flügen der Luftwaffe keine Maskenpflicht herrsche (vgl. www.lto.de/recht/nachrichten/n/regierungsflieger-masken-luft-waffe/) wenngleich es in §28b IfSG heißt: „Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen von Fahr- oder Fluggästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und Fahr- und Steuerpersonal, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen, nur benutzt werden, wenn diese Personen während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen“ und inwiefern handelt es sich bei Flugzeugen der Luftwaffe beziehungsweise bei Regierungsfliegern gegebenenfalls nicht um Verkehrsmittel des Luftverkehrs?“

Tätigkeiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Thüringen – Stand 31. August 2025

Weiterlesen

Förderung des Vereins „Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e. V.“ Stand: 31. Dezember 2024

Weiterlesen

Deutsches Zentrum für Integrations-und Migrationsforschung –Stand: 31. Dezember 2024

Weiterlesen

Förderung von Projekten, Veranstaltungen und Publikationen aus Mitteln des Bundeshaushaltes, die die Parteien, Parteiuntergliederungen und Fraktionen...

Weiterlesen

Reiseausweise für Flüchtlinge – Stand: 30. Juni 2025

Weiterlesen

Reiseausweise für Ausländer

Weiterlesen

Aufnahmeverweigerung des Heimatlandes

Weiterlesen

Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen

Weiterlesen

Verfassungsfeindliche Symbole bei ukrainischen Soldaten

Weiterlesen

Unfallbeteiligung von Ausländern ohne Haftpflichtversicherung

Weiterlesen