Schriftliche Frage 8/410 - August 2022

Rechtsauffassung zur Maskenpflicht in Regierungsfliegern

„Woraus resultiert die Rechtsauffassung der Bundesregierung, dass auf den Flügen der Luftwaffe keine Maskenpflicht herrsche (vgl. www.lto.de/recht/nachrichten/n/regierungsflieger-masken-luft-waffe/) wenngleich es in §28b IfSG heißt: „Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen von Fahr- oder Fluggästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und Fahr- und Steuerpersonal, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen, nur benutzt werden, wenn diese Personen während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen“ und inwiefern handelt es sich bei Flugzeugen der Luftwaffe beziehungsweise bei Regierungsfliegern gegebenenfalls nicht um Verkehrsmittel des Luftverkehrs?“

Förderung der sogenannten Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit (CLAIM) mit Bundesmitteln – Stand 31. Mai 2026

Drs. 21/7269

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Bundesautobahn ohne Geschwindigkeitsbeschränkung

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Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof, Stand: 30. Juni 2026

Drs. 21/7270

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Pläne der Bundesregierung zur Änderung der Schöffenwahl und zur Überprüfung der Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter

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Unerlaubte Einreisen

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Toilettenanlagen an Bundesautobahnen

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Keine Auskunft zu Familiennachzug

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Einleitung, Ausgang und gerichtliche Überprüfung von Disziplinarverfahren in Bundesbehörden in dem Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember...

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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle

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