Schriftliche Frage 8/410 - August 2022

Rechtsauffassung zur Maskenpflicht in Regierungsfliegern

„Woraus resultiert die Rechtsauffassung der Bundesregierung, dass auf den Flügen der Luftwaffe keine Maskenpflicht herrsche (vgl. www.lto.de/recht/nachrichten/n/regierungsflieger-masken-luft-waffe/) wenngleich es in §28b IfSG heißt: „Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen von Fahr- oder Fluggästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und Fahr- und Steuerpersonal, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen, nur benutzt werden, wenn diese Personen während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen“ und inwiefern handelt es sich bei Flugzeugen der Luftwaffe beziehungsweise bei Regierungsfliegern gegebenenfalls nicht um Verkehrsmittel des Luftverkehrs?“

Teilnahme von Mitarbeitern und Mitgliedern der Bundesregierung an Veranstaltungen im Deutschen Bundestag

Drs. 21/960

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Entwicklung von Gruppenvergewaltigungen bis zum 31. Dezember 2024

Drs. 21/869

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Straftaten an Thüringer Bahnhöfen und Flughäfen im Jahr 2024

Drs. 21/875

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Mitglieder des Bundestages unter Beobachtung des VS

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Terrororganisationen in Deutschland

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Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich der Oppositionspartei AfD

Drs. 21/401

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Mitarbeiter und Mitglieder der Bundesregierung zu Gast bei Fraktionen

Drs. 21/457

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

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Ortsumgehung Großebersdorf

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