Schriftliche Frage 8/410 - August 2022

Rechtsauffassung zur Maskenpflicht in Regierungsfliegern

„Woraus resultiert die Rechtsauffassung der Bundesregierung, dass auf den Flügen der Luftwaffe keine Maskenpflicht herrsche (vgl. www.lto.de/recht/nachrichten/n/regierungsflieger-masken-luft-waffe/) wenngleich es in §28b IfSG heißt: „Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen von Fahr- oder Fluggästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und Fahr- und Steuerpersonal, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen, nur benutzt werden, wenn diese Personen während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen“ und inwiefern handelt es sich bei Flugzeugen der Luftwaffe beziehungsweise bei Regierungsfliegern gegebenenfalls nicht um Verkehrsmittel des Luftverkehrs?“

Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an den Olympischen Spielen in Paris 2024

Drs. 20/12514

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Durch die Mitglieder der Bundesregierung erstattete Strafanzeigen

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Höhe des Schadens durch Nordstream-Sprengung

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Gesamtkosten Meinungsumfragen

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Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die Republik Moldau – Stand: 30. Juni 2024

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Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an den Spielen der Fußballeuropameisterschaft in Deutschland

Drs. 20/12373

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Personeller Wechsel und Kontinuität im System der Gewaltenteilung –

Stand: 30. Juni 2024

Drs. 20/12296

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Anzahl und Kosten eingeflogener Asylbewerber - Stand: 30. Juni 2024

Drs. 20/12301

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Strafanzeigen gegen aktuelle und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung seit dem 5. April 2023

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Besuch des CDU-Vorsitzenden auf dem Luftwaffenstützpunkt Laage bei Rostock

Drs. Nr. 20/12212

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