Schriftliche Frage 8/410 - August 2022

Rechtsauffassung zur Maskenpflicht in Regierungsfliegern

„Woraus resultiert die Rechtsauffassung der Bundesregierung, dass auf den Flügen der Luftwaffe keine Maskenpflicht herrsche (vgl. www.lto.de/recht/nachrichten/n/regierungsflieger-masken-luft-waffe/) wenngleich es in §28b IfSG heißt: „Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen von Fahr- oder Fluggästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und Fahr- und Steuerpersonal, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen, nur benutzt werden, wenn diese Personen während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen“ und inwiefern handelt es sich bei Flugzeugen der Luftwaffe beziehungsweise bei Regierungsfliegern gegebenenfalls nicht um Verkehrsmittel des Luftverkehrs?“

Nicht vollstreckte Haftbefehle zum Stichtag 30. September 2022

BT.-Drs. Nr. 20/4162

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Maßnahmen gegen das Höfesterben

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Schutz vor Wolfsrudeln

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Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene – Entwicklung seit 2022

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Schuldenerlasse der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten seit dem Jahr 2000, Stand: 31. Dezember 2023

Drs. 20/11514

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Entwicklung von Gruppenvergewaltigungen bis zum 31. Dezember 2023

Drs. 20/11470

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Gefährder mit syrischer Staatsbürgerschaft

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Drs. 20/11728

Kosten durch die Ministerialzulage in den Jahren 2018 bis 2023

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Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung – Stand: 31. Dezember 2023

Drs.20/11730

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Redaktionsstab Rechtschreibung beim Bundesministerium der Justiz“

Drs. 20/11533

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