Schriftliche Frage 8/410 - August 2022

Rechtsauffassung zur Maskenpflicht in Regierungsfliegern

„Woraus resultiert die Rechtsauffassung der Bundesregierung, dass auf den Flügen der Luftwaffe keine Maskenpflicht herrsche (vgl. www.lto.de/recht/nachrichten/n/regierungsflieger-masken-luft-waffe/) wenngleich es in §28b IfSG heißt: „Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen von Fahr- oder Fluggästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und Fahr- und Steuerpersonal, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen, nur benutzt werden, wenn diese Personen während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen“ und inwiefern handelt es sich bei Flugzeugen der Luftwaffe beziehungsweise bei Regierungsfliegern gegebenenfalls nicht um Verkehrsmittel des Luftverkehrs?“

Position der Bundesregierung zum Fracking

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Diversifikation der Energieversorgung

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Mögliche Vorbereitung der Bundespolizei und anderer Institutionen auf Gas- und Strommangellagen

Drs. 20/3258

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Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

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Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt

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Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an den Bayreuther Festspielen

Drs. 20/3268

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Förderung eines Liebesbrief-Archivs durch Bundesmittel

Drs. 20/3310

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Entschädigungsleistungen für Maueropfer

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Ungenutzte Schienen in Deutschland

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