Schriftliche Frage 8/410 - August 2022

Rechtsauffassung zur Maskenpflicht in Regierungsfliegern

„Woraus resultiert die Rechtsauffassung der Bundesregierung, dass auf den Flügen der Luftwaffe keine Maskenpflicht herrsche (vgl. www.lto.de/recht/nachrichten/n/regierungsflieger-masken-luft-waffe/) wenngleich es in §28b IfSG heißt: „Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen von Fahr- oder Fluggästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und Fahr- und Steuerpersonal, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen, nur benutzt werden, wenn diese Personen während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen“ und inwiefern handelt es sich bei Flugzeugen der Luftwaffe beziehungsweise bei Regierungsfliegern gegebenenfalls nicht um Verkehrsmittel des Luftverkehrs?“

Kenntnis Aktivitäten politischer Stiftungen in Thüringen mit Stand 30. November 2023

Drs. 20/9924

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Aussagen der Bundesinnenministerin zur Partei bzw. Fraktion der Alternative für Deutschland als parlamentarische Opposition gegenüber dem Handelsblatt...

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Ausreise von Kriegsfreiwilligen aus Deutschland – Stand: 31. Oktober 2023

Drs. 20/9638

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Durch die Bundespolizei in Thüringen aufgegriffene, sich illegal in Deutschland aufhaltende Personen von Januar 2015 bis zum 31. Oktober 2023

Drs....

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Keine Kosten aufgrund Fährnutzung Habeck

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Gesamtkosten fotografische Begleitung der Mitglieder und Mitarbeitenden der BuReg bei COP28

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Anzahl Hin- und Rückflüge Mitglieder BuReg zur COP28 und CO2-Ausstoß

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Bomben- und BC-Waffenfunde mit politisch motiviertem Hintergrund –

Stand: 31. Oktober 2023

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Leistungen aus dem Bereich Frisur/Visagist für BMin Baerbock

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BT-Drs. Nr. 20/9504

Erneute Nachfrage zu Ausgaben der Bundesregierung für Fotografen und Kosmetiker

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