Schriftliche Frage 8/410 - August 2022

Rechtsauffassung zur Maskenpflicht in Regierungsfliegern

„Woraus resultiert die Rechtsauffassung der Bundesregierung, dass auf den Flügen der Luftwaffe keine Maskenpflicht herrsche (vgl. www.lto.de/recht/nachrichten/n/regierungsflieger-masken-luft-waffe/) wenngleich es in §28b IfSG heißt: „Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen von Fahr- oder Fluggästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und Fahr- und Steuerpersonal, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen, nur benutzt werden, wenn diese Personen während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen“ und inwiefern handelt es sich bei Flugzeugen der Luftwaffe beziehungsweise bei Regierungsfliegern gegebenenfalls nicht um Verkehrsmittel des Luftverkehrs?“

Fördermittel und finanzieller Rücklauf des Unternehmens Biontech

Weiterlesen

Nicht vollstreckte Haftbefehle zum Stichtag 31.03.2022

BT-Drucksache 20/1452

Weiterlesen

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Weiterlesen

Illegale Einreisen nach Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2021

BT-Drucksache 20/1186

Weiterlesen

Missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften

Drs. 20/1210

Weiterlesen

Kosten Rückholung IS-Anhängerinnen

Weiterlesen

Förderung der Amadeu Antonio Stiftung

Weiterlesen

Biogasanlagen in Deutschland

Weiterlesen

Onshore- und Offshore-Windkraftanlagen in Deutschland

Drs. 20/985

Weiterlesen

Zivile Seenotrettung durch Organisationen mit Sitz in Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2021

Drs. 20/611

Weiterlesen