Schriftliche Frage 8/410 - August 2022

Rechtsauffassung zur Maskenpflicht in Regierungsfliegern

„Woraus resultiert die Rechtsauffassung der Bundesregierung, dass auf den Flügen der Luftwaffe keine Maskenpflicht herrsche (vgl. www.lto.de/recht/nachrichten/n/regierungsflieger-masken-luft-waffe/) wenngleich es in §28b IfSG heißt: „Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen von Fahr- oder Fluggästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und Fahr- und Steuerpersonal, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen, nur benutzt werden, wenn diese Personen während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen“ und inwiefern handelt es sich bei Flugzeugen der Luftwaffe beziehungsweise bei Regierungsfliegern gegebenenfalls nicht um Verkehrsmittel des Luftverkehrs?“

Tätigkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Drs. 21/116

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Drs. 21/95

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Drs. 21/97

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Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die

Republik Moldau – Stand: 30. April 2025

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Drs. 21/98

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Illegale Einreisen nach Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024

Drs. 21/191

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Wahlbeteiligung von Auslandsdeutschen

Drs. 21/170

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Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Stand: 31. Dezember 2024

Drs. 21/147

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Trinkwassernotbrunnen in Thüringen, Stand: 31. Dezember 2024

Drs. 21/142

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Sprengung von Geldautomaten in den Jahren von 2005 bis 2024

Drs. 21/90

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