Schriftliche Frage 8/410 - August 2022

Rechtsauffassung zur Maskenpflicht in Regierungsfliegern

„Woraus resultiert die Rechtsauffassung der Bundesregierung, dass auf den Flügen der Luftwaffe keine Maskenpflicht herrsche (vgl. www.lto.de/recht/nachrichten/n/regierungsflieger-masken-luft-waffe/) wenngleich es in §28b IfSG heißt: „Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen von Fahr- oder Fluggästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und Fahr- und Steuerpersonal, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen, nur benutzt werden, wenn diese Personen während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen“ und inwiefern handelt es sich bei Flugzeugen der Luftwaffe beziehungsweise bei Regierungsfliegern gegebenenfalls nicht um Verkehrsmittel des Luftverkehrs?“

"Besuch des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung"

Weiterlesen

„Opferentschädigung für die Hinterbliebenen des Terroranschlags von Würzburg“

BT-Drs. 19/31664

Weiterlesen

„Schwarzrotgold - Das Magazin der Bundesregierung“,

 

BT-Drs. 19/31689

Weiterlesen

„Gründung eines Instituts für empirische Steuerforschung“,

 

BT-Drs. 19/31360

Weiterlesen

„Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V“,

 

BT-Drs. 19/31766

Weiterlesen

Ans Ausland gezahlte Entwicklungshilfe im Jahr 2020

Weiterlesen

Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei den Gruppenvergewaltigungen in den Jahren 2019 und 2020 (korrigierte Antwort)

Weiterlesen

Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der Corona-Schnelltest-Testzentren

Weiterlesen

Aufenthaltsdauer syrischer Gefährder in Deutschland

Weiterlesen

Ortsumgehung B2/B175 im Bereich Großebersdorf/Frießnitz/Burkersdorf

Weiterlesen