Schriftliche Frage 8/410 - August 2022

Rechtsauffassung zur Maskenpflicht in Regierungsfliegern

„Woraus resultiert die Rechtsauffassung der Bundesregierung, dass auf den Flügen der Luftwaffe keine Maskenpflicht herrsche (vgl. www.lto.de/recht/nachrichten/n/regierungsflieger-masken-luft-waffe/) wenngleich es in §28b IfSG heißt: „Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen von Fahr- oder Fluggästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und Fahr- und Steuerpersonal, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen, nur benutzt werden, wenn diese Personen während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen“ und inwiefern handelt es sich bei Flugzeugen der Luftwaffe beziehungsweise bei Regierungsfliegern gegebenenfalls nicht um Verkehrsmittel des Luftverkehrs?“

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Forderungen, die von den Landwirten im Rahmen der im Berliner Regierungsviertel abgehaltenen...

Weiterlesen

Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Handel die Werbung mit Preisen für weitere Lebensmittel gesetzlich zu untersagen, so wie es von der...

Weiterlesen

Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus durch Flüchtlinge in Deutschland

Weiterlesen

Bundesregierung verzichtet trotz der Coronakrise nicht auf einen Teil ihrer Bezüge

Weiterlesen

Inanspruchnahme einer Frisörin/Visagistin durch die Bundeskanzlerin

Weiterlesen

Sprengung von Geldautomaten seit dem Jahr 2000

Weiterlesen

Verwendung von Geschenken für gemeinnützige Zwecke

Weiterlesen

Anzahl staatenloser Personen in dem Zeitraum von 1993 bis 2020

Weiterlesen

Todesfälle nach Corona-Impfung

Weiterlesen

Anzahl der Staatenlosen in Deutschland im Jahr 2020

Weiterlesen