Schriftliche Frage 8/410 - August 2022

Rechtsauffassung zur Maskenpflicht in Regierungsfliegern

„Woraus resultiert die Rechtsauffassung der Bundesregierung, dass auf den Flügen der Luftwaffe keine Maskenpflicht herrsche (vgl. www.lto.de/recht/nachrichten/n/regierungsflieger-masken-luft-waffe/) wenngleich es in §28b IfSG heißt: „Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen von Fahr- oder Fluggästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und Fahr- und Steuerpersonal, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen, nur benutzt werden, wenn diese Personen während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen“ und inwiefern handelt es sich bei Flugzeugen der Luftwaffe beziehungsweise bei Regierungsfliegern gegebenenfalls nicht um Verkehrsmittel des Luftverkehrs?“

Tätigkeiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Drs. 21/144

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Finanzierung Kirchentage

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Tätigkeiten des Bundesministeriums der Finanzen

Drs. 21/118

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Tätigkeiten des Bundesministeriums der Verteidigung

Drs. 21/117

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Drs. 21/122

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Zivile Seenotrettung durch Organisationen mit Sitz in Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024

Drs. 21/127

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Drs. 21/138

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Auftreten von Keuchhusten in Thüringen – Stand: 30. April 2025

Drs. 21/132

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Regenbogenflagge in muslimischen Ländern

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Drs. 21/96

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