Schriftliche Frage 8/410 - August 2022

Rechtsauffassung zur Maskenpflicht in Regierungsfliegern

„Woraus resultiert die Rechtsauffassung der Bundesregierung, dass auf den Flügen der Luftwaffe keine Maskenpflicht herrsche (vgl. www.lto.de/recht/nachrichten/n/regierungsflieger-masken-luft-waffe/) wenngleich es in §28b IfSG heißt: „Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen von Fahr- oder Fluggästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und Fahr- und Steuerpersonal, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen, nur benutzt werden, wenn diese Personen während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen“ und inwiefern handelt es sich bei Flugzeugen der Luftwaffe beziehungsweise bei Regierungsfliegern gegebenenfalls nicht um Verkehrsmittel des Luftverkehrs?“

Bundesjustizministerin Lambrecht hält die Corona-Abstandsregeln beim Besuch ihrer Amtskollegin Anna-Maja Henriksson in Helsinki nicht ein

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Zu Unrecht bezogenen Corona-Soforthilfen von Personen der islamistischen Szene

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Kosten der Schließung des Schienennetzes zwischen dem thüringischen Blankenstein und dem bayerischen Marxgrün (Höllentalbahn)

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Rechtsförmlichkeitsprüfung beim Erlass von Verordnungen

 

 

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Staatliche Förderung von Zeitungsverlagen

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Zeitpunkt in dem die Bundesregierung erstmalig davon erfuhr, dass der Reproduktionsfaktor unter den Wert von 1 gesunken ist

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Kosten des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht (AfD gegen Innenminister Seehofer)

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Kosten von Rückholaktionen innerhalb der EU

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BLM-Demo am 06.06.2020 und die Nichtbeachtung der Abstandsregeln

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