Schriftliche Frage 8/410 - August 2022

Rechtsauffassung zur Maskenpflicht in Regierungsfliegern

„Woraus resultiert die Rechtsauffassung der Bundesregierung, dass auf den Flügen der Luftwaffe keine Maskenpflicht herrsche (vgl. www.lto.de/recht/nachrichten/n/regierungsflieger-masken-luft-waffe/) wenngleich es in §28b IfSG heißt: „Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen von Fahr- oder Fluggästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und Fahr- und Steuerpersonal, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen, nur benutzt werden, wenn diese Personen während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen“ und inwiefern handelt es sich bei Flugzeugen der Luftwaffe beziehungsweise bei Regierungsfliegern gegebenenfalls nicht um Verkehrsmittel des Luftverkehrs?“

Beamte aus Bundesministerien als Mitarbeiter der Bundestagsfraktionen

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Besuch der Bundesregierung mit ausländischen Regierungsvertretern an Terroranschlagsorten

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Ermittlungsverfahren gegen sogenannten IS-Rückkehrer und IS-Rückkehrer in Untersuchungshaft.

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Nach Deutschland zurückkehrende IS-Unterstützer

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Übergriffe auf Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter seit 2013

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Unterhaltungskosten für das Gästehaus der Bundesregierung - Schloss Meseberg

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Keine abschließende Beschlussfassung über inhaltliche Ausgestaltung des Straftatbestandes der Hasskriminalität

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Änderungen der Voreinstellungen der Suchmaske im Jobsuche-Portal der Bundesagentur

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Unerlaubte Einreisen aufgrund fehlender Ausweispapiere und Aufenthaltstitel sowie fehlende Ausweispapiere bei der Asylantragstellung beim BAMF

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