Schriftliche Frage 9/169 - September 2018

Todesopfer im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien

Zu wie vielen Todesopfern ist es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Nutzung von Erneuerbaren Energien weltweit gekommen (hierbei insbesondere Dammbrüche, Konstruktion und Wartung und Nutzung von Wasserkraftanlagen, tödlich verunglückte Forstarbeiter beim Holzeinschlag, Explosionen von Biogasanlagen, Konstruktion und Wartung und Nutzung von Windkraftanlagen, Konstruktion und Wartung und Nutzung von Photovoltaikanlagen), und wie viele davon sind in Deutschland zu beklagen?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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