Schriftliche Frage 9/231 - September 2019

Unkenntnis der Bundesregierung über verfassungswidrige Regelungen in ihren Gesetzentwürfen

In wie vielen Fällen seit dem Jahr 2005 hat das BMJV in der kabinettsinternen Abstimmung von Gesetzesentwürfen der Bundesregierung im Zuge der Prüfung auf ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit aufgrund Verfassungswidrigkeit oder wegen anderer Gründe Änderungs- und Verbesserungsvorschläge für diese Gesentzentwürfe gemacht; und in wie vielen Fällen sind bei ab dem Jahr 2005 in Kraft getretenen Gesetzen, deren Entwürfe vn der Bundesregierung stammten, durch das Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtliche Unzulässigkeiten beanstandet worden?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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