Schriftliche Frage 9/34 September 2023

Einstellung der Strafverfolgung aufgrund des NATO-Truppenstatus

Wie oft wurde seit dem Jahr 2010 bei deutschen Soldaten, die sich in einem NATO-Mitgliedsstaat strafbar gemacht haben, das Strafverfahren aufgrund des NATO-Truppenstatus von 1951 an die deutschen Strafverfolgungsbehörden abgegeben (https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/swr-zwei-festnahmen-nach-toedlichem-streit-in-wittlich-100.html; jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/mord-us-deutsche-polizei/)?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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