Schriftliche Frage 9/424 - Oktober 2022

Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt

„Wie erklärt die Bundesregierung den nach meiner Ansicht bestehenden Widerspruch, dass entsprechend ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 20/877) vom 02. März 2022 eine bis zum Jahr 2005 bestehende Amtswohnung im Bundeskanzleramt (Bestandsbau) mit dem Amtsantritt der Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel zu einem Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine umgebaut worden sei und dieser durch den Bundeskanzler auch bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage als solcher genutzt werde, jedoch laut aktuellen Medienberichten der Bundeskanzler gegenwärtig die gesamte Corona-Isolationszeit in der Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt verbringt (www.rnd.de; www.n-tv.de) und zu welchen Kosten wurde ggfs. der "Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine" wieder zu einer Wohnung umfunktioniert?"

Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die Republik Moldau – Stand: 30. Juni 2024

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Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an den Spielen der Fußballeuropameisterschaft in Deutschland

Drs. 20/12373

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Personeller Wechsel und Kontinuität im System der Gewaltenteilung –

Stand: 30. Juni 2024

Drs. 20/12296

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Anzahl und Kosten eingeflogener Asylbewerber - Stand: 30. Juni 2024

Drs. 20/12301

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Besuch des CDU-Vorsitzenden auf dem Luftwaffenstützpunkt Laage bei Rostock

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Meinungsumfragen der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2023

Drs. 20/11929

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Versendung von Masken durch das BMG

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