Schriftliche Frage 9/424 - Oktober 2022

Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt

„Wie erklärt die Bundesregierung den nach meiner Ansicht bestehenden Widerspruch, dass entsprechend ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 20/877) vom 02. März 2022 eine bis zum Jahr 2005 bestehende Amtswohnung im Bundeskanzleramt (Bestandsbau) mit dem Amtsantritt der Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel zu einem Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine umgebaut worden sei und dieser durch den Bundeskanzler auch bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage als solcher genutzt werde, jedoch laut aktuellen Medienberichten der Bundeskanzler gegenwärtig die gesamte Corona-Isolationszeit in der Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt verbringt (www.rnd.de; www.n-tv.de) und zu welchen Kosten wurde ggfs. der "Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine" wieder zu einer Wohnung umfunktioniert?"

Schuldenerlasse der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten seit dem Jahr 2000, Stand: 31. Dezember 2023

Drs. 20/11514

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Entwicklung von Gruppenvergewaltigungen bis zum 31. Dezember 2023

Drs. 20/11470

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Gefährder mit syrischer Staatsbürgerschaft

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Drs. 20/11728

Kosten durch die Ministerialzulage in den Jahren 2018 bis 2023

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Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung – Stand: 31. Dezember 2023

Drs.20/11730

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Redaktionsstab Rechtschreibung beim Bundesministerium der Justiz“

Drs. 20/11533

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Äußerungen des Bundesministers der Justiz zu seriösen Demokraten

Drucksache: 20/11563

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Erfassung antiziganistischer Straftaten in dem Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2023

Drucksache 20/11352

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Illegale Einreisen nach Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2023

Drs. 20/11351

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Gegenleistungen Niger

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