Schriftliche Frage 9/424 - Oktober 2022

Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt

„Wie erklärt die Bundesregierung den nach meiner Ansicht bestehenden Widerspruch, dass entsprechend ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 20/877) vom 02. März 2022 eine bis zum Jahr 2005 bestehende Amtswohnung im Bundeskanzleramt (Bestandsbau) mit dem Amtsantritt der Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel zu einem Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine umgebaut worden sei und dieser durch den Bundeskanzler auch bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage als solcher genutzt werde, jedoch laut aktuellen Medienberichten der Bundeskanzler gegenwärtig die gesamte Corona-Isolationszeit in der Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt verbringt (www.rnd.de; www.n-tv.de) und zu welchen Kosten wurde ggfs. der "Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine" wieder zu einer Wohnung umfunktioniert?"

Rechtsextreme Gefährder

Weiterlesen

Islamistische Gefährder in Deutschland

Weiterlesen

Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“, Stand 31. Dezember 2023

Weiterlesen

Doppel- und Mehrfachstaatler in Deutschland

Weiterlesen

Schwärzung der RKI-Protokolle

Weiterlesen

Treffen von Vertretern der Bundesregierung mit Unternehmen und geförderten Nichtregierungsorganisationen zu den Themen „Hass“ bzw. „Desinformation im...

Weiterlesen

Förderung von Projekten, Veranstaltungen und Publikationen aus Mitteln des Bundeshaushaltes, die Parteien, Parteiuntergliederungen und Fraktionen...

Weiterlesen

Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ – Stand: 31. Dezember 2023

Weiterlesen

Politisch motivierte Gewalttaten in Deutschland – Stand: 31. Dezember 2023

Weiterlesen

Eingriffe in das Wetter

Weiterlesen