Schriftliche Frage 9/424 - Oktober 2022

Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt

„Wie erklärt die Bundesregierung den nach meiner Ansicht bestehenden Widerspruch, dass entsprechend ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 20/877) vom 02. März 2022 eine bis zum Jahr 2005 bestehende Amtswohnung im Bundeskanzleramt (Bestandsbau) mit dem Amtsantritt der Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel zu einem Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine umgebaut worden sei und dieser durch den Bundeskanzler auch bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage als solcher genutzt werde, jedoch laut aktuellen Medienberichten der Bundeskanzler gegenwärtig die gesamte Corona-Isolationszeit in der Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt verbringt (www.rnd.de; www.n-tv.de) und zu welchen Kosten wurde ggfs. der "Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine" wieder zu einer Wohnung umfunktioniert?"

Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ – Stand: 31. Dezember 2022

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Förderung von Projekten, Veranstaltungen und Publikationen aus Mitteln des Bundeshaushaltes, die Parteien, Parteiuntergliederungen und Fraktionen...

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Meinungsumfragen der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2022

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Sprengung von Geldautomaten in den Jahren von 2005 bis 2022

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Täter-Opfer-Verhältnisse bei Straftaten von Deutschen und Zuwanderern im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2022

Drs. 20/5594

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Erfassung antiziganistischer Straftaten in dem Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2022

Drs. 20/5457

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Schuldenerlasse der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten seit dem Jahr 2000 – Stand: 31. Dezember 2022

Drs. 20/5624

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„Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e. V.“ – Förderung durch Bundesministerien

– Stand 31. Dezember 2022

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Vernichtete Impfdosen

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Impfnebenwirkungen zum 31.12.2022

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