Schriftliche Frage 9/424 - Oktober 2022

Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt

„Wie erklärt die Bundesregierung den nach meiner Ansicht bestehenden Widerspruch, dass entsprechend ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 20/877) vom 02. März 2022 eine bis zum Jahr 2005 bestehende Amtswohnung im Bundeskanzleramt (Bestandsbau) mit dem Amtsantritt der Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel zu einem Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine umgebaut worden sei und dieser durch den Bundeskanzler auch bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage als solcher genutzt werde, jedoch laut aktuellen Medienberichten der Bundeskanzler gegenwärtig die gesamte Corona-Isolationszeit in der Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt verbringt (www.rnd.de; www.n-tv.de) und zu welchen Kosten wurde ggfs. der "Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine" wieder zu einer Wohnung umfunktioniert?"

Terrororganisationen in Deutschland

Weiterlesen

Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich der Oppositionspartei AfD

Drs. 21/401

Weiterlesen

Mitarbeiter und Mitglieder der Bundesregierung zu Gast bei Fraktionen

Drs. 21/457

Weiterlesen

Tätigkeiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Weiterlesen

Mitarbeiter und Mitglieder der Bundesregierung zu Gast bei Fraktionen

Weiterlesen

Ortsumgehung Großebersdorf

Weiterlesen

Schuldenerlasse der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten seit dem Jahr 2000 – Stand: 31. Dezember 2024

Weiterlesen

Tätigkeiten des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat

Weiterlesen

Erste Vorhaben der Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie Hubig

Drs. 21/214

Weiterlesen

Einflug afghanischer „Ortskräfte“

Weiterlesen