Schriftliche Frage 9/424 - Oktober 2022

Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt

„Wie erklärt die Bundesregierung den nach meiner Ansicht bestehenden Widerspruch, dass entsprechend ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 20/877) vom 02. März 2022 eine bis zum Jahr 2005 bestehende Amtswohnung im Bundeskanzleramt (Bestandsbau) mit dem Amtsantritt der Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel zu einem Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine umgebaut worden sei und dieser durch den Bundeskanzler auch bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage als solcher genutzt werde, jedoch laut aktuellen Medienberichten der Bundeskanzler gegenwärtig die gesamte Corona-Isolationszeit in der Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt verbringt (www.rnd.de; www.n-tv.de) und zu welchen Kosten wurde ggfs. der "Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine" wieder zu einer Wohnung umfunktioniert?"

Eingereiste Ukrainer ohne Pass

Weiterlesen

Registrierung von ukrainischen Flüchtlingen

Weiterlesen

Aufgabenwahrnehmung des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder

Weiterlesen

Seit wann genau (bitte genaues Datum und Uhrzeit angeben) hat die Bundesregierung Kenntnis vom Angriff Russlands auf die Ukraine?

Weiterlesen

Wie genau und in welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung den Auf- und Ausbau von Impfstoff-Produktionsstätten in Afrika (<link...

Weiterlesen

Welche Ausgaben plant die Bundesregierung für Rüstung, Verteidigung und Bundeswehr bis zum Ende des Jahres 2025 zu tätigen und ab wann wäre dann...

Weiterlesen

Einzelheiten zu Verurteilungen nach ausgewählten Delikten aus dem siebten, achten, elften, zwölften und dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches ...

Weiterlesen

Aktuelle Planungen hinsichtlich der Erweiterung des Bundeskanzleramtes

Drs. 20/665

Weiterlesen

Durch die Bundespolizei in Thüringen aufgegriffene, sich illegal in Deutschland aufhaltende Personen von Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2021

20/759

Weiterlesen

Auswirkungen des Überlassungsverbotes für Silvesterfeuerwerk

Drs. 20/578

Weiterlesen