Schriftliche Frage 9/424 - Oktober 2022

Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt

„Wie erklärt die Bundesregierung den nach meiner Ansicht bestehenden Widerspruch, dass entsprechend ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 20/877) vom 02. März 2022 eine bis zum Jahr 2005 bestehende Amtswohnung im Bundeskanzleramt (Bestandsbau) mit dem Amtsantritt der Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel zu einem Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine umgebaut worden sei und dieser durch den Bundeskanzler auch bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage als solcher genutzt werde, jedoch laut aktuellen Medienberichten der Bundeskanzler gegenwärtig die gesamte Corona-Isolationszeit in der Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt verbringt (www.rnd.de; www.n-tv.de) und zu welchen Kosten wurde ggfs. der "Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine" wieder zu einer Wohnung umfunktioniert?"

„Konsum fremdsprachiger audiovisueller Inhalte in Deutschland"

(BT-Drs. 20/581)

Weiterlesen

Einsatz der Bundespolizei in den Bundesländern

Drucksache: 20/562

Weiterlesen

Sponsoringbericht der Bundesregierung

Weiterlesen

Mögliche Ansiedlung des Deutschen Zentrums Mobilität der Zukunft in Gera – Aktuelle Entwicklungen

Drucksache: 20/560

Weiterlesen

Schuldenerlasse der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Staaten und Privatrechtssubjekten seit dem Jahr 2000 – Stand: 31. Dezember 2021

Drucksache:...

Weiterlesen

Aktivitäten politischer Stiftungen in Thüringen mit Stand Januar 2022

Drs. 20/450

Weiterlesen

Von den obersten Bundesbehörden und denen nachgeordneten Behörden in Auftrag gegebene Studien und Gutachten – Stand: 30. September 2021

Drs. 20/314

Weiterlesen

Baubeginn der Ortsumfahrung Großebersdorf

Weiterlesen

Auswirkungen einer Impfpflicht im Gesundheitssektor

Weiterlesen

Infektionsrisiko bei Spaziergängen

Weiterlesen