Schriftliche Frage 9/424 - Oktober 2022

Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt

„Wie erklärt die Bundesregierung den nach meiner Ansicht bestehenden Widerspruch, dass entsprechend ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 20/877) vom 02. März 2022 eine bis zum Jahr 2005 bestehende Amtswohnung im Bundeskanzleramt (Bestandsbau) mit dem Amtsantritt der Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel zu einem Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine umgebaut worden sei und dieser durch den Bundeskanzler auch bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage als solcher genutzt werde, jedoch laut aktuellen Medienberichten der Bundeskanzler gegenwärtig die gesamte Corona-Isolationszeit in der Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt verbringt (www.rnd.de; www.n-tv.de) und zu welchen Kosten wurde ggfs. der "Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine" wieder zu einer Wohnung umfunktioniert?"

Tätigkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Drs. 21/116

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Drs. 21/95

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Drs. 21/97

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Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die

Republik Moldau – Stand: 30. April 2025

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Drs. 21/98

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Illegale Einreisen nach Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024

Drs. 21/191

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Wahlbeteiligung von Auslandsdeutschen

Drs. 21/170

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Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Stand: 31. Dezember 2024

Drs. 21/147

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Trinkwassernotbrunnen in Thüringen, Stand: 31. Dezember 2024

Drs. 21/142

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Sprengung von Geldautomaten in den Jahren von 2005 bis 2024

Drs. 21/90

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