Schriftliche Frage 9/424 - Oktober 2022

Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt

„Wie erklärt die Bundesregierung den nach meiner Ansicht bestehenden Widerspruch, dass entsprechend ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 20/877) vom 02. März 2022 eine bis zum Jahr 2005 bestehende Amtswohnung im Bundeskanzleramt (Bestandsbau) mit dem Amtsantritt der Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel zu einem Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine umgebaut worden sei und dieser durch den Bundeskanzler auch bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage als solcher genutzt werde, jedoch laut aktuellen Medienberichten der Bundeskanzler gegenwärtig die gesamte Corona-Isolationszeit in der Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt verbringt (www.rnd.de; www.n-tv.de) und zu welchen Kosten wurde ggfs. der "Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine" wieder zu einer Wohnung umfunktioniert?"

Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und zugleich Beauftragten der...

Weiterlesen

Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland

Weiterlesen

Größte Erfolge des Landwirtschaftsministeriums

Weiterlesen

Heimatförderung

Weiterlesen

Reisekosten Angela Merkel

Weiterlesen

Empfänger Demokratie Leben im Wahlkreis

Weiterlesen

Abschiebung von Afghanen aus Deutschland

Weiterlesen

Gesundheitsversorgung in strukturschwachen Regionen

Weiterlesen

Herausforderungen für das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Weiterlesen

Täter-Opfer-Verhältnisse bei Straftaten von Deutschen und Zuwanderern im Jahr 2025

Weiterlesen