Schriftliche Frage 9/424 - Oktober 2022

Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt

„Wie erklärt die Bundesregierung den nach meiner Ansicht bestehenden Widerspruch, dass entsprechend ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 20/877) vom 02. März 2022 eine bis zum Jahr 2005 bestehende Amtswohnung im Bundeskanzleramt (Bestandsbau) mit dem Amtsantritt der Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel zu einem Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine umgebaut worden sei und dieser durch den Bundeskanzler auch bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage als solcher genutzt werde, jedoch laut aktuellen Medienberichten der Bundeskanzler gegenwärtig die gesamte Corona-Isolationszeit in der Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt verbringt (www.rnd.de; www.n-tv.de) und zu welchen Kosten wurde ggfs. der "Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine" wieder zu einer Wohnung umfunktioniert?"

"Ausländische Pflegekräfte in Deutschland, Stand 30.06.2021"

Weiterlesen

Leistungen der Bundesregierung an die Taliban zur Durchführung einer sicheren Evakuierung

Weiterlesen

"Detailfragen zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2020"

Weiterlesen

„Geförderte Projekte des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ in Thüringen“

Weiterlesen

Widersprüchliche Angaben zur Anzahl islamistischer Gefährder in Deutschland

Weiterlesen

"Illegale Einreisen nach Deutschland in dem Zeitraum von 2009 bis 2021"

Weiterlesen

"Schwarzrotgold - Das Magazin der Bundesregierung (Nachfrage auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/31689)"

Weiterlesen

Von Deutschland gezahlte Entwicklungshilfe an China und Indien im Zeitraum von 2008 bis 2021

Weiterlesen

"Straftaten an Thüringer Bahnhöfen und Flughäfen in dem Jahr 2020"

Weiterlesen

"Täter-Opfer-Beziehungen bei Straftaten im Jahr 2020"

Weiterlesen