Schriftliche Frage 9/424 - Oktober 2022

Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt

„Wie erklärt die Bundesregierung den nach meiner Ansicht bestehenden Widerspruch, dass entsprechend ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 20/877) vom 02. März 2022 eine bis zum Jahr 2005 bestehende Amtswohnung im Bundeskanzleramt (Bestandsbau) mit dem Amtsantritt der Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel zu einem Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine umgebaut worden sei und dieser durch den Bundeskanzler auch bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage als solcher genutzt werde, jedoch laut aktuellen Medienberichten der Bundeskanzler gegenwärtig die gesamte Corona-Isolationszeit in der Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt verbringt (www.rnd.de; www.n-tv.de) und zu welchen Kosten wurde ggfs. der "Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine" wieder zu einer Wohnung umfunktioniert?"

Einzelheiten zu Verurteilungen nach ausgewählten Delikten aus dem siebten, achten, elften, zwölften und dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches ...

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Aktuelle Planungen hinsichtlich der Erweiterung des Bundeskanzleramtes

Drs. 20/665

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Durch die Bundespolizei in Thüringen aufgegriffene, sich illegal in Deutschland aufhaltende Personen von Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2021

20/759

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Auswirkungen des Überlassungsverbotes für Silvesterfeuerwerk

Drs. 20/578

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Antwort zur mündlichen Nachfrage in der Fragestunde am 16.02.2022

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Trinkwassernotbrunnen in Thüringen, Stand: 31. Dezember 2021

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Sogenanntes informelles Fragerecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung

20/647

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Etwaige Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Bundesregierung

20/473

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Reiseausweise für Flüchtlinge – Stand: 31. Dezember 2021

Drs.20/612

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Auswirkungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf die Fachkräftesituation im Gesundheitsbereich

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