Schriftliche Frage 9/424 - Oktober 2022

Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt

„Wie erklärt die Bundesregierung den nach meiner Ansicht bestehenden Widerspruch, dass entsprechend ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 20/877) vom 02. März 2022 eine bis zum Jahr 2005 bestehende Amtswohnung im Bundeskanzleramt (Bestandsbau) mit dem Amtsantritt der Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel zu einem Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine umgebaut worden sei und dieser durch den Bundeskanzler auch bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage als solcher genutzt werde, jedoch laut aktuellen Medienberichten der Bundeskanzler gegenwärtig die gesamte Corona-Isolationszeit in der Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt verbringt (www.rnd.de; www.n-tv.de) und zu welchen Kosten wurde ggfs. der "Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine" wieder zu einer Wohnung umfunktioniert?"

Von den obersten Bundesbehörden und denen nachgeordneten Behörden in Auftrag gegebene Studien und Gutachten – Stand: 30. September 2021

Drs. 20/314

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Baubeginn der Ortsumfahrung Großebersdorf

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Auswirkungen einer Impfpflicht im Gesundheitssektor

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Infektionsrisiko bei Spaziergängen

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Asylanträge von Personen, die nach Ramstein verbracht wurden

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Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung der deutschen Sprache in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021

Drs. 20/168

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Extremistische Bestrebungen bei der Bundeswehr – Entfernung von Soldaten – Stand: 30. September 2021

Drs. 20/230

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Finanzierung von Religionsgemeinschaften, Stand: 30. September 2021

20/297

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Kirchenasyl in Deutschland, Stand: 30. September 2021

Drs. 20/305

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Politisch motivierte Gewalttaten in Deutschland, Stand: 30. September 2021

Drs. 20/302

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