Schriftliche Frage 9/424 - Oktober 2022

Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt

„Wie erklärt die Bundesregierung den nach meiner Ansicht bestehenden Widerspruch, dass entsprechend ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 20/877) vom 02. März 2022 eine bis zum Jahr 2005 bestehende Amtswohnung im Bundeskanzleramt (Bestandsbau) mit dem Amtsantritt der Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel zu einem Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine umgebaut worden sei und dieser durch den Bundeskanzler auch bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage als solcher genutzt werde, jedoch laut aktuellen Medienberichten der Bundeskanzler gegenwärtig die gesamte Corona-Isolationszeit in der Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt verbringt (www.rnd.de; www.n-tv.de) und zu welchen Kosten wurde ggfs. der "Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine" wieder zu einer Wohnung umfunktioniert?"

Entwicklung der Coronaneuinfektionen in ausgewählten Bereichen des täglichen Lebens seit März 2020“

BT-Drs. 20/35

Weiterlesen

Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof seit dem Jahr 2013 – Stand: 31. Oktober 2021

Drs. 20/176

Weiterlesen

Erhöhung der EEG Vergütung Kleinwasserkraftwerke

Frage Nr. 143

Weiterlesen

2800 Asylerstanträge von UMA in 2021

Weiterlesen

Förderung von Projekten, Veranstaltungen und Publikationen aus Mitteln des Bundeshaushaltes, die Parteien, Parteiuntergliederungen und Fraktionen...

Weiterlesen

Unerlaubte Einreisen und ihre strafrechtlichen Konsequenzen

Drucksache 20/177

03.12.2021

Weiterlesen

Landsmannschaftliche Zugehörigkeit der Bundesbehörden – Stand: 30. September 2021

Drucksache 20/103

18.11.2021

Weiterlesen

Detailfragen zum Verfassungsschutzbericht 2020

Drucksache 20/96

18.11.2021

Weiterlesen

Bundesmittel zur Bekämpfung des Extremismus im Jahr 2020

Drucksache 20/61

12.11.2021

Weiterlesen

Nicht vollstreckte Haftbefehle zum Stichtag 30. September 2021

Drucksache 20/66

16.11.2021

Weiterlesen