Schriftliche Frage 9/424 - Oktober 2022

Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt

„Wie erklärt die Bundesregierung den nach meiner Ansicht bestehenden Widerspruch, dass entsprechend ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 20/877) vom 02. März 2022 eine bis zum Jahr 2005 bestehende Amtswohnung im Bundeskanzleramt (Bestandsbau) mit dem Amtsantritt der Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel zu einem Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine umgebaut worden sei und dieser durch den Bundeskanzler auch bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage als solcher genutzt werde, jedoch laut aktuellen Medienberichten der Bundeskanzler gegenwärtig die gesamte Corona-Isolationszeit in der Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt verbringt (www.rnd.de; www.n-tv.de) und zu welchen Kosten wurde ggfs. der "Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine" wieder zu einer Wohnung umfunktioniert?"

Bundesregierung plant keinen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung des Linksextremismus

Weiterlesen

Nicht vollstreckte Haftbefehle zum Stichtag 30. September 2020

Weiterlesen

Corona-Werbefilme der Bundesregierung

Weiterlesen

Reiseausweise für Ausländer

Weiterlesen

Illegale Einreisen nach Deutschland in dem Zeitraum von 2009 bis 2019

Weiterlesen

Situation von Gehörlosen in der Corona-Krise

Weiterlesen

Meinungsumfragen der Bundesregierung (19/23341)

Weiterlesen

Durch die Bundespolizei in Thüringen aufgegriffene, sich illegal in Deutschland aufhaltende Personen von Januar 2015 bis heute

Weiterlesen

Immobilien der islamistischen Szene (Nachfrage auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/22275

Weiterlesen

Zivile Seenotrettung durch Organisationen mit Sitz in Deutschland in dem Zeitraum von August 2018 bis September 2020

Weiterlesen