Schriftliche Frage 9/424 - Oktober 2022

Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt

„Wie erklärt die Bundesregierung den nach meiner Ansicht bestehenden Widerspruch, dass entsprechend ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 20/877) vom 02. März 2022 eine bis zum Jahr 2005 bestehende Amtswohnung im Bundeskanzleramt (Bestandsbau) mit dem Amtsantritt der Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel zu einem Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine umgebaut worden sei und dieser durch den Bundeskanzler auch bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage als solcher genutzt werde, jedoch laut aktuellen Medienberichten der Bundeskanzler gegenwärtig die gesamte Corona-Isolationszeit in der Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt verbringt (www.rnd.de; www.n-tv.de) und zu welchen Kosten wurde ggfs. der "Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine" wieder zu einer Wohnung umfunktioniert?"

Definitionen der Bundesregierung für die Begriffe "Hasskriminalität" und "Hetze"

Weiterlesen

Entwicklung linksextremen Personenpotenzials

Weiterlesen

Höhe der Mittel im Kampf gegen rechts und im Kampf gegen links

Weiterlesen

Deutsche Rechtsgrundlagen für Punkte des Migrationspaktes

Weiterlesen

Beamte aus Bundesministerien als Mitarbeiter der Bundestagsfraktionen

Weiterlesen

Besuch der Bundesregierung mit ausländischen Regierungsvertretern an Terroranschlagsorten

Weiterlesen

Ermittlungsverfahren gegen sogenannten IS-Rückkehrer und IS-Rückkehrer in Untersuchungshaft.

Weiterlesen

Nach Deutschland zurückkehrende IS-Unterstützer

Weiterlesen

Übergriffe auf Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter seit 2013

Weiterlesen

Unterhaltungskosten für das Gästehaus der Bundesregierung - Schloss Meseberg

Weiterlesen