Schriftliche Frage 9/424 - Oktober 2022

Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt

„Wie erklärt die Bundesregierung den nach meiner Ansicht bestehenden Widerspruch, dass entsprechend ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 20/877) vom 02. März 2022 eine bis zum Jahr 2005 bestehende Amtswohnung im Bundeskanzleramt (Bestandsbau) mit dem Amtsantritt der Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel zu einem Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine umgebaut worden sei und dieser durch den Bundeskanzler auch bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage als solcher genutzt werde, jedoch laut aktuellen Medienberichten der Bundeskanzler gegenwärtig die gesamte Corona-Isolationszeit in der Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt verbringt (www.rnd.de; www.n-tv.de) und zu welchen Kosten wurde ggfs. der "Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine" wieder zu einer Wohnung umfunktioniert?"

Unerlaubte Einreisen mit anschließender Asylantragstellung 2015 bis 2018

Weiterlesen

Keine Kenntnisse zu Straftaten gegen Vollstreckungsbeamte und Rettungsdienste

Weiterlesen

CO2-Ausstoß im Rahmen des Pendelns von Bundesbeamten im Bonn-Berlin-Verkehr

Weiterlesen

Straftaten an Geraer Bahnhöfen aufgelistet nach Deliktsarten und nichtdeutschen Tatverdächtigen (2014-2017)

Weiterlesen

2018 Mögliche Überstellung von Aquarius-Flüchtlingen nach Deutschland

Weiterlesen

Rechtsgrundlagen und Kosten für die Überstellung des Ali Bashar nach Deutschland

Weiterlesen

Keine Auswertung der Datensätze des automatischen Informationsaustauschs für Finanzkonten durch die Landesfinanzbehörden

Weiterlesen

Anzahl der von der Bundespolizei erfassten Sexualdelikte auf Bahnhöfen und in Zügen der Deutschen Bahn AG 2007 - 2017

Weiterlesen

Wechsel von Politikern und Beamten des Bundes und der Länder in bundesunmittelbare Beteiligungen

Weiterlesen

Unkenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Steuerrückerstattung für Unterstützungsleistungen für sog. Flüchtlinge

Weiterlesen